Allgemeine Geschäftsbedingungen

der headworx personalberatung KG (im Folgenden „headworx“) 03/2022

I. Allgemeines

1. headworx erbringt Dienstleistungen auf den Gebieten Personalberatung, Personalentwicklung, Personalmarketing und Coaching ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB).

2. Es gilt die Fassung der AGB zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen headworx und dem Auftraggeber.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

4. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zwischen headworx und dem Auftraggeber bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

5. Soweit in diesen AGB die männliche oder die weibliche Form verwendet wird, gilt dies auch für das jeweils andere Geschlecht.

II. Vertragsschluss

1. Der Dienstleistungsvertrag zwischen headworx und dem Auftraggeber kommt ausschließlich durch schriftliche Auftragserteilung zustande. Die schriftliche Auftragserteilung bezeichnet mindestens die Art der Dienstleistung, den Leistungszeitraum und die vereinbarte Vergütung. Sofern die schriftliche Auftragserteilung keine besonderen Vereinbarungen zwischen headworx und dem Auftraggeber enthält, gelten die Bedingungen dieser AGB; in diesem Fall genügt der Verweis auf diese AGB in der schriftlichen Auftragsbestätigung durch headworx, damit diese Vertragsbestandteil werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Bestätigung per Email.

2. Auf dem vertragsgegenständlichen Gebiet kommt zwischen headworx und dem Auftraggeber ausschließlich ein Dienstleistungsvertrag zustande. headworx übernimmt keine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg der angebotenen Dienstleistungen.

3. Mündliche Auftragserteilungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch headworx.

III. Leistungsumfang von headworx

Der von headworx zu erbringende Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung durch headworx.

IV. Vergütung

1. Die vom Auftraggeber an headworx zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus dem schriftlichen Auftrag.

2. Soweit nicht anders zwischen headworx und Auftraggeber vereinbart, gelten folgende Vergütungssätze als vereinbart:

a) Für Aufträge zur Personalvermittlung erhält headworx ein Entgelt in Höhe von 25 v.H. des zwischen Auftraggeber und Kandidat vereinbarten Brutto-Jahresentgelts. Brutto-Jahresentgelt im Sinne dieser AGB beinhaltet alle variablen Gehaltsbestandteile und Sachbezüge. Von der Gesamtsumme werden bei Auftragserteilung EUR 2.500,00 als nicht rückzahlbares Commitment Fee in Rechnung gestellt. Die restliche Summe erhält headworx bei erfolgreicher Vermittlung eines Kandidaten.

b) Alle anderen Dienstleistungen werden nach Aufwand vergütet. Der Stundensatz von headworx beträgt EUR 250,00.

3. Alle vorgenannten Vergütungsansprüche sind Nettobeträge, dh. werden zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer fällig.

V. Fälligkeit der Vergütung

1. Die Vergütung für das Commitment Fee bei Suchaufträgen wird bei Auftragserteilung fällig. Das restliche Honorar wird mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Auftraggeber und dem von headworx vermittelten Kandidaten fällig. Der Vergütungsanspruch wird auch fällig, wenn zwischen Auftraggeber und dem Kandidaten kein festes Anstellungsverhältnis, sondern auch andere Formen der Vertragsgestaltung vereinbart werden, etwa werkvertragliche Regelungen. Der Vergütungsanspruch wird auch fällig, wenn der Auftraggeber innerhalb von 12 Monaten nach Auftragsbeendigung zu headworx einen Vertrag über die Erbringung von Arbeitsleistungen mit einem von headworx vermittelten Kandidaten eingeht. Sollte der Auftraggeber nach Auftragserteilung von der Besetzung der angebotenen Position aus welchem Grund auch immer Abstand nehmen, ist headworx berechtigt, den bis dahin entstandenen Aufwand abzurechnen.

2. Die Vergütung für die Dienstleistungen Personalentwicklung, Personalmarketing und Coaching wird nach? Beginn der Dienstleistungen von headworx fällig.

3. Rechnungen von headworx sind innerhalb einer Frist von 5 Werktagen zu zahlen.

VI. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Für die erfolgreiche Abwicklung von Suchaufträgen durch headworx ist unabdingbar, dass der Auftraggeber das Anforderungsprofil für die zu besetzende Stelle hinsichtlich der fachlichen Anforderungen sowie weiterer, insbesondere persönlicher Einstellungskriterien möglichst genau beschreibt; bei Bedarf hat der Auftraggeber headworx weitere Auskünfte zu erteilen.

2. Unabdingbar für Anzeigenschaltungen ist, dass der Auftraggeber die Position gemäß Gleichbehandlungsgesetz neutral ausschreibt und das jeweilige gesetzliche bzw. kollektivvertragliche Mindestentgelt sowie seine Bereitschaft zu Überzahlungen angibt.

3. Der Auftraggeber hat headworx über die Besetzung der Position unverzüglich unter Beifügung einer Kopie des Anstellungsvertrages zu informieren.

4. Soweit der Auftraggeber das Anforderungsprofil an die zu besetzende Position nach Auftragserteilung an headworx ändert bzw. die Position nicht mehr besetzt, hat er headworx unverzüglich zu informieren.

VII. Gewährleistung und Garantie

1. headworx gewährleistet eine fach- und sachgerechte Kandidatensuche, ein bestimmter Erfolg – insbesondere, dass der Kandidat die vom Auftraggeber in ihn gesetzten Erwartungen vollinhaltlich erfüllt – wird nicht geschuldet.

2. Sollte im Bereich der Personalvermittlung der Anstellungsvertrag zwischen Auftraggeber und Kandidaten innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Vertragsschluss aufgelöst oder gekündigt werden, wird headworx – soweit vom Auftraggeber gewünscht – einen Ersatzkandidaten für den Auftraggeber auf der Basis des Anforderungsprofils kostenlos nachsuchen.

VIII. Datenschutz

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle von headworx weitergegebenen personenbezogenen Daten von Kandidaten vertraulich und gemäß geltender DSGVO zu behandeln und nach Ablehnung des Kandidaten diese unverzüglich zu löschen. headworx informiert die Kandidaten darüber, welche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens an den Auftraggeber weitergeleitet wurden.

IX. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird zwischen Auftraggeber – soweit dieser Kaufmann ist – und headworx das für den Sitz von headworx zuständige Gericht vereinbart.

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